Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die richtige Berechnung wäre: Von dem Verkehrswert, den der Gutachter feststellt, ziehen Sie die Restvaluta der Darlehn ab. Von dem so ermittelten Betrag steht Ihrer Freundin die Hälfte zu.
Die Grunderwerbsteuer müssen Sie auf den hälftigen Miteigentumsanteil, den Sie jetzt erwerben, zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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Hausmehrwert(Verkehrswert) auszahlen bei Trennung ohne Ehe
Ich und meine ExPartnerin ( nicht verheiratet), haben uns getrennt, nun werden die Verträge der Bank dementsprechend auf mich alleine umgestellt, für mich ist die Frage:
- das Haus wird geschätzt von einen Gutachter um einen evtl. Mehrwert ggü. den Kaufpreis festzustellen, bedeutet das, das meine Ex einen Anspruch auf die Hälfte dieser Summe hat?
Wir sind aktuell noch beide zu 50% in den Verträgen + Grundbuch.
Beispielrechnung:
Kaufpreis vor 2 Jahren 300000€
Wert jetzt vom Gutachter = 350000€
durch 2 = 25000€
= Anspruch auf 25000€?
Die Raten für die Finanzierung sind immer von meinen Konto abgegangen, und die Sonderzahlungen für Reparaturen und Renovierungen habe ich ebenfalls übernommen.
Und wie sieht es mit der Grunderwerbssteuer aus?
Damals hat jeder die Hälte davon bezahlt, ist diese ebenfalls zurückzubezahlen, oder ist diese in den 25000€ (Beispielrechnung) schon inbegriffen?
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