Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit von einem Reisevertrag zurücktreten (§ 651i BGB
). Allerdings kann der Rücktritt erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Grundsätzlich kann der Veranstalter von Ihnen eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651i Abs. II BGB
).
Unabhängig davon, ob eine Reise ONLINE oder direkt vor Ort im Reisebüro gebucht wird, haben Verbraucher kein gesetzlich geregeltes 2-wöchiges Widerrufsrecht.
Soweit eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, ist das finanzielle Risiko bezüglich etwaiger Stornokosten regelmässig nur bei
einem Unfall und einer Erkrankungen,
dem Tod naher Angehöriger,
unerwarteter Arbeitslosigkeit oder bei
Impfunverträglichkeit
Ohne Reiserücktritt-Versicherung bestehen aber auch Optionen.
Die naheliegenden Möglichkeiten, d.h. eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder die Weitergabe der Reise an Dritte (Verkauf oder Schenkung) scheidet in Ihrem Fall aus, da hierfür häufig die
Kulanz des Reiseveranstalters gefragt ist, zumindest aber die Kommunikation mit ihm.
Und beides steht ja nicht zur Debatte!
(Auch wenn dafür andere Gebühren anfallen könnten).
Bei einer Reisestornierung hängen deren Kosten maßgeblich deren Zeitpunkt ab.
Bei Pauschalreisen sind diese gestaffelt.
Das finanzielle Risiko können Sie ggf. Ihren Reiseunterlagen entnehmen, die Sie bei der Buchung einsehen könnten. Fall die nicht (mehr) zugänglich sind, wiederholen Sie den Buchungsvorgang (aber ohne eine neue Reise zu buchen!).
Ein Rücktritt ist möglich bei einer aktuellen Reisewarnung, die es aber derzeit nicht mehr gibt.
Verändern sich die Verhältnisse vor Ort so gravierend, dass der Erholungszweck gefährdet wäre, ist ein Rücktritt möglich.
Gleiches gilt wenn der Reiserücktritt aus Gründen von höherer Gewalt erfolgt.
In ihrem Fall liegt wahrscheinlich eine Bestätigung der Buchung vor. Aber ohne die Reise Unterlagen ist die Buchung aber nicht abgeschlossen und wäre die Reise auch nicht möglich.
Stellen Sie aber sicher, dass die Belege, Tickets, Voucher usw. nicht bei dem jeweiligen Dienstleister hinterlegt sind (Fluglinie, Hotel usw.).
Dann erklären Sie dem Reiseveranstalter, dass Sie innerhalb bestimmter Frist die Annahme Ihres Angebots erwarten, und zwar durch Zusendung der Unterlagen (Reisebestätigung, Reisebeschreibung und Fahrpläne, Tickets und Gutscheine).
Nach Ablauf der Frist treten Sie zurück.
Sollte das alles an einer fehlenden ONLINE Adresse oder Postadresse scheitern, ist das Problem faktischer und nicht juristischer Natur.
Dann können Sie nur beim ersten Kontakt mit dem Reiseveranstalter zurück treten, aber der Ärger ist? vorprogrammiert. M.E. ist der Rücktritt aber zulässig.
Soweit Sie die Reise bereits vollständig bezahlt haben, empfehle ich abzuwarten, ob die Unterlagen nicht doch noch kommen und erst im letzten Moment woanders neu zu buchen.
Dann können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
Rossmarkt 194
86899 Landsberg
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Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Fachanwalt für Arbeitsrecht