Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Zunächst sollte es ausreichen, wenn Ihr Neffe den Antrag auf anteilige Kindergeldauszahlung stellt.
Er sollte jedoch zur Verdeutlichung ein Schreiben beifügen, in dem er die Umstände erklärt. Dies erleichtert der Behörde die Bearbeitung, denn die eigentlich Kindergeldberechtigte erhält auf jeden Fall Gelegenheit zur Stellungnahme.
Es ist nicht Voraussetzung, dass bereits Kindergeld bezahlt wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Anspruch darauf besteht und der Antrag gestellt ist. Das Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden.
Falls durch die Mutter noch kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde (oder in diesem unrichtige/unvollständige Angaben gemacht wurden), kann Ihr Neffe auch selbst einen Antrag auf Kindergeld stellen.
Sollte dies nicht ausreichen, empfehle ich Ihrem Neffen mit einem Beratungsschein (erhältlich – wenn die Voraussetzungen vorliegen – beim Amtsgericht) einen Anwalt aufzusuchen.
Ich hoffe, daß meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Müller
(Rechtsanwalt)