Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne gefolgt:
Das müssen Sie sich so tatsächlich nicht gefallen lassen.
Sie sollten sowohl bei Ihrem Auftraggeber den Vorfall melden, als auch bei der Polizei den Sachverhalt unter allen rechtlichen Aspekten zur Anzeige bringen. Es können die Tatbestände von Nötigung, Bedrohung, gegebenenfalls Erpressung vorliegen. Es reicht aber aus, wenn sie bei der Polizei den Sachverhalt an sich möglichst genau schildern, die rechtliche Würdigung erfolgt später. Da eher Auftraggeber eine staatliche Stelle ist, kann auch hier die entsprechende zuständige Behörde (Ortspolizei) gegebenenfalls tätig werden.
Möglicherweise ergeht gegen Sie wegen des Falschparkens ein Bußgeldbescheid. Das nur zur Info. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen wichtiger ist, dass die Handwerker nicht weiter gegen Sie so vorgehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von den Handwerkern zu fordern. Hierzu müssten Sie die Daten und Vorfälle zunächst genau notieren und dann verbunden mit einer eidesstattlichen Erklärung die Handwerker zur Unterlassung auffordern. Dies können Sie selbst machen, besser aber ist es, hiermit einen Anwalt zu beauftragen. Dabei fallen natürlich Anwaltskosten an, so dass die Anzeige bei der Polizei wohl der kostengünstigere Weg sein dürfte.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin