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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
1. Rücktritt aus der PKV: Haben Sie, als Versicherungsnehmer (VN) bei Antragstellung sämtliche allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) erhalten, so haben sie ab Erhalt der Verbraucherinformationen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Wurde der Antragsteller nicht über das Rücktrittsrecht belehrt, hat aber alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, so gilt ein 1-monatiges Rücktrittsrecht ab Zahlung des ersten Beitrags.
Dies sollten Sie als erstes in Ihren Unterlagen prüfen. Sollten Sie zwecks Zeitablauf über kein Rücktrittsrecht mehr verfügen, würde ich Ihnen empfehlen mit der PKV eine einvernehmliche Lösung unter Schilderung des Sachverhaltes bzgl. Ihrer Frau zu finden.
2. Rückkehr in die GKV: Grundsätzlich ist die GKV verpflichtet Sie wieder aufzunehmen. Sollten Sie aus dem PKV-Vertrag herauskommen, können Sie Ihre Kündigung zum 31.12.2007 einfach zurückziehen, normalerweise dürfte dies keine Probleme hervorrufen( bzw. wird die GKV froh sein, Sie als Mitglied behalten zu können).
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
20.12.2007 | 14:31
Sehr geehrter Herr Kienhöfer,
zunächst einmal danke für die schnelle Antwort.Wie ich bereits geschrieben habe war der Vertragsabschluss vor 2 Monaten, die 14-tägige Frist ist also schon vorbei( das steht ja auch in den Versicherungsbedingungen).
Meine Frage war eher ob es auf Grund der falschen Beratung (Frau als angestellt angeben, falsche Angaben der Beitragsrückstellung) eine Möglichkeit gibt den Vertrag anzufechten und ob es da Chancen auf Erfolg gibt. Meine Frau war bei allen Gesprächen als Zeuge anwesend.
Danke für Ihre Antwort
Nachfrage vom Fragesteller
20.12.2007 | 14:32
Sehr geehrter Herr Kienhöfer,
zunächst einmal danke für die schnelle Antwort.Wie ich bereits geschrieben habe war der Vertragsabschluss vor 2 Monaten, die 14-tägige Frist ist also schon vorbei( das steht ja auch in den Versicherungsbedingungen).
Meine Frage war eher ob es auf Grund der falschen Beratung (Frau als angestellt angeben, falsche Angaben der Beitragsrückstellung) eine Möglichkeit gibt den Vertrag anzufechten und ob es da Chancen auf Erfolg gibt. Meine Frau war bei allen Gesprächen als Zeuge anwesend.
Danke für Ihre Antwort
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
21.12.2007 | 08:01
Sehr geehrter Fragesteller,
ich werde Ihnen ein paar Grundsätze zur Vertragsanfechtung per Mail zukommen lassen.
MFG
RA Kienhöfer