Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich muss Ihnen leider sagen, dass es da keine (rechtliche) Möglichkeit gibt, denn mit Ihren KV-Beiträgen haben Sie offenbar den Höchstbetrag von 2.800 € bereits erreicht. Damit liegen Sie aber schon um 900 € höher als Arbeitnehmer und Beamte, die nur 1.900 € geltend machen können.
(Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungen, die keine Riester-Produkte sind und die nach 2004 abgeschlossen wurden, sind ohnehin nicht abzugsfähig.)
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin