Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Rechtliche Grenzen gibt es hier grundsätzlich nicht. Als Urheberin haben Sie hier grundsätzlich alle Handlungsmöglichkeiten, die Sie aufgezeigt haben.
Im Prinzip ist es reine Vertragsfreiheit bzw. Verhandlungssache. Sie können also grundsätzlich so verfahren wie Sie möchten, sofern Ihr jeweiliger Vertragspartner damit einverstanden ist. Deshalb kann man auch pauschal nicht sagen, dass beziehungsweise ob ein Verlag mit dem geschilderten Vorgehen einverstanden ist oder nicht.
Hier ist es meines Erachtens kein rechtliches Problem, sondern viel mehr die Kommunikation. Es ist also wichtig, dass Sie entsprechende Gespräche führen im Vorfeld , um von vornherein abzuklären, ob der jeweilige Vertragspartner/ Verlag mit der Vorgehensweise einverstanden ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend und ein schönes Osterfest.
Beste Grüße aus Bremerhaven
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt