Sehr geehrter Fragensteller,
mündliche Äußerungen sind naturgemäß recht schwer zu beweisen ohne Zeugen.
An sich hat der Arbeitgeber aber natürlich Schutz- und Rücksichtnahmepflichten und sollte an sich die Person wenigstens in einem gesonderten Büro isolieren bzw. in Heimarbeit schicken nach § 241 Abs. 2 BGB
:
"Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten."
Insofern sollte man sich mit dem Arbeitgeber in einen Dialog begeben, um das Problem zu lösen.
Eine Arbeitsverweigerung wäre aber - wegen der mündlichen Äußerung - durchaus risikobehaftet. Vielleicht kann man ja das home office schneller einrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
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familiärer Corona Kontakt bei Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren,die Frau eines Kollegen, der neben mir im Großraumbüro steht, hatte laut seiner Auskunft in ihrer Arbeitsstelle, einem Kindergarten, Kontakt zu positiv getesteten Corona-Patienten.
Ich habe diese Information heute von ihm persönlich erhalten, kann aber den Wahrheitsgehalt nicht einschätzen. Die Frau wurde 1 Woche vom Kindergarten nach Hause geschickt und muss am kommenden Montag wieder zur Arbeit.
Vielleicht wollte sich der Kollege auch nur 1 Woche Quarantäne "erschleichen". Ich weiß es nicht. Am Montag dieser Woche hatte er jedenfalls telefonisch den Teamleiter über den Sachverhalt informiert, ich hatte an dem Tag frei.
Seine Frau wurde vom Gesundheitsamt oder Hausarzt nicht getestet. Das Angebot an meinen Kollegen, in den Home-Office (HO) zu wechseln hat er – wie er mir gesagt hat- abgelehnt. Das Angebot ist bei uns leider nur freiwillig und bei mir scheiterte das HomeOffice (HO), weil mein Rechner falsch dokumentiert wurde. Die Berichtigung ist in Arbeit, so dass ich wahrscheinlich erst am Freitag in den HO wechseln kann.
Ich bin über den Kollegen sehr bestürzt, weil meine Frau immungeschwächt zu den Risikopatienten
gehört.
Klingt die Aussage des Kollegen über seine Frau (die nun wieder ungetestet zur Arbeit kommen soll) plausibel?
Wie ist die Vorgehensweise im Betrieb in so einem Fall? Müssen hier bei uns nicht die betreffenden Mitarbeiter unverzüglich und unmissverständlich informiert werden? Mein Chef weiß über meinen familiären Hintergrund Bescheid. Kann sich der Kollege dem HomeOffice verweigern?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 30.12.1899
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