Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Im Wege eines notariellen Erbvertrages können Sie Ihren Nachlass regeln und auch bestimmen, welcher Erbe welchen Teil des Nachlasses erhalten soll.
Gegenüber den beiden Kinder wäre die Ehefrau im Falle einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Erbin zu 1/2. Die Kinder würden jeweils 1/4 erben.
Sollte der Nachlass, inklusive der Immobilie, zu weniger also 50% an die Frau gehen, so stünden hier Ausgleichsansprüche und Begehrlichkeiten im Raum.
Daher erscheint es mir sinnvoll, dass die Kinder und die Ehefrau einen notariellen Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht vereinbaren und Sie in einem Erbvertrag das Erbe nach Ihren Wünschen verteilen.
Sie sollten hier niemanden, insbesondere die Ehefrau potenziell benachteiligen, sondern nur die Immobilie schützen, dann ist der Vertrag auch nicht angreifbar.
Durch den Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht mit Erbvertrag können Sie die Immobilie den Kindern zu sprechen, ohne Zugriffsmöglichkeit der Ehefrau.
Mit freundlichen Grüßen