Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Mangels weitergehender Angaben gehe ich derzeit davon aus, dass zumindest Ihre Mutter (entweder alleine oder zusammen mit den Kindern Ihres Vaters) Erbe geworden ist.
Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge treten der oder die Erben in die Rechtsposition des Erblassers ein, die der Erblasser am Todestag inne hatte. Die Erben erben also nicht nur Vermögen, sondern auch etwaige Schulden. Sollte die Rechnung berechtigt sein, müssen die Erben diese Rechnung noch begleichen. In diesem Fall müssten Ihre Mutter bzw. mit den übrigen Erben zusammen die Rechnung bezahlen.
Sollte die Rechnung aus einem Grund möglicherweise unberechtigt sein, können die Erben das natürlich ebenfalls geltend machen und der Rechnung widersprechen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage (https://www.123recht.de/anwalt/Rechtsanwalt-Bernhard-Schulte-Frechen-__l108340.html) kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)