Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es herrscht das Postgeheimnis - allerdings wird nicht das der einzelnen Mitarbeiter verletzt, sondern des Chefs (wenn es rein betriebliche Mails waren). Hat er das Lesen an sich der betrieblichen Mails erlaubt oder ist das so geduldet, wäre eine Strafbarkeit fraglich. Ansonsten wäre mit etwa 60-90 Tagessätzen zu rechnen, die sich am Gehalt orientieren - also etwa bis zu 3000 Eur. Verwendet er die Daten noch illegal sind wir jedoch auch leicht bei Bewährungsstrafe. Ob eine Kündigung folgt hängt auch davon ab, wie der Chef die Verletzung einschätzt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen