Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Firma hat leider Recht. Denn die Forderung der Firma erlischt grundsätzlich erst, wenn die Zahlung auch direkt an die Firma erfolgt. Etwas anderes kann nur gelten, wenn vertraglich eine Zahlung an den Subunternehmer als schuldbefreiend vereinbart wurde, der Subunternehmer eine Geldempfangsvollmacht nachweisen konnte oder die Firma zumindest den Anschein gesetzt hat, dass der Subunternehmer das Geld entgegennehmen darf. Nach Ihrer Schilderung war dies aber nicht der Fall.
Sie können aber das zu Unrecht an den Subunternehmer gezahlte Geld vom Subunternehmer wieder herausverlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen