Privatweg, Bruchteilsgemeinschaft
18.10.2019 14:33
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Beantwortet von
Bruchteilsgemeinschaft,
1. Grunddienstbarkeiten bei einem Privatweg,
2. Stimmberechtigung
Mein Einfamilienhaus erreiche ich über einen Privatweg. Dieser Weg ist eine Sackgasse, nicht gewidmet und hat ein eigenständiges Grundbuchblatt, Flur/Flurstück. Im Grundbuch Freifläche Verkehrsfläche, im Kaufvertrag Wegefläche, genannt.
Über diesen Weg sind 27 Hausgrundstücke zu erreichen. Diese sind Bruchteilseigener am Weg.
Im Kaufvertrag sind jedem Hausgrundstück ein gleich großer Bruchanteil zugesprochen.
Zu den Weg Grunddienstbarkeiten steht im Kaufvertrag:
"Der Käufer verpflichtet sich bereits jetzt, Grunddienstbarkeiten und/oder beschränkte persönliche Dienstbarkeiten bzw. Baulasten zu Lasten des Kaufgegenstandes zu übernehmen und/oder zu bestellen, soweit diese für die in §9.1 genannten Zwecke erforderlich und/oder zweckmäßig sind. Der Käufer verpflichtet sich schon jetzt, das Verlegen und die Herstellung derartigen Anlagen bzw. Einrichtungen und deren Er- und Unterhaltung durch die jeweiligen Berechtigten zu dulden".
Im Grundbuch ist nur in der 2. Abt. ein Recht für die Gaswerke eingetragen und
§1010 BGB
1. Frage:
"Sind für die Versorgungsleitungen, Wasser, Abwasser etc., die Er- und Unterhaltungen von allen Bruchteilseigenern in gleichenTeilen zu finanzieren, oder sind nur alle bis zum ersten Haus, (Schieber, Absperrventiel), im Boot und danach die jeweiligen verbliebenen bis zum nächsten Verteilpunkt, usw..
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2. Frage:
„Der Bruchteilsanteil ist, unter den jeweiligen Hauseignern aufgeteilt, so dass die im Grundbuch eingetragene Anzahl der Eigentümer größer ist als die Anzahl der Hausgrundstücke. Diese benannten haben ungleiche Anteile am Gemeinschaftseigentum.
Wie wird bei einer Abstimmung der Eigentümer gewertet, hat der einzelne ein Stimmrecht, kann er unabhängig vom Hauspartner frei koalieren, oder muß am Küchentisch die Machtverhältnisse der Familie geklärt werden,wie greift §745?
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Diese Haueigentumsanlage ist von einem Bauträger schlüsselfertig errichtet worden. Der Kaufvertrag ist noch vor der Bezugsfertigkeit geschlossen worden. Eine Gemeinschaftsordnung
für die Wegefläche ist nicht vom Verkäufer vorgegeben worden.