Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich verstehe den Sachverhalt so, dass Sie alleine eine Wohnung von Ihren Eltern erworben haben (1. Wohnung), dabei haben Sie und Ihr Ex 13.000 € bezahlt (Sie geben nicht an wofür). Daneben haben Sie UND Ihr Ex eine andere Wohnung (2. Wohnung) zusammen gekauft und beide stehen m Grundbuch, dabei ein gemeinsamen Darlehensvertrag mit der Bank abgeschlossen und Ihre 1. Wohnung als Hypothek für diesen Darlehensvertrag „hinterlassen."
Zu Ihren Fragen:
1. ob Ihr Ex-Freund Anspruch auf diese 13.000 hat
Zuerst setzt sein Anspruch voraus, dass er die 13.000 auch erbracht hat (d.h. Sie haben sich nicht beteiligt).
Des Weiteren muss dieses Geld zu Ihrer Vermögensbildung beitragen. Ich sehe hier nichts im Sachverhalt. Aber wenn das z. B. der Kaufpreis war, dann hat er mit dem Geld zu Ihrer Vermögensbildung beitragen.
Schließlich musste er das Geld in der „Absicht" bezahlt haben, an dem Gegenstand über längere Zeit teilhaben zu können. Ich sehe hier auch nichts im Sachverhalt. Der klassische Fall wäre der Kauf / Reparatur oder sonstige Investitionen einer gemeinsamen Immobilie. Hier verstehe ich so, dass er von der 1. Wohnung nichts hatte, denn sie gehört Ihnen und er wohnt nicht dort. Möglicherweise wäre die Investition von 13000 notwendig, um die 2. Wohnung zu kaufen, d.h. sie diente als Sicherheit (Hypothek) dafür. Dann kann man sagen, dass er das Geld in der „Absicht" bezahlt hat, an dem Gegenstand über längere Zeit teilhaben zu können. Mit anderen Worten muss man hier feststellen, was der Zweck seiner Investition war. Wenn er Ihnen z. B. einfach „helfen" wollte, dann wäre die o.g. Absicht nicht gegeben.
2. Stehen mir irgendwelche Ansprüche zu??
Ich bin mir nicht sicher, in welchem Zusammenhang dieser Frage steht. Wenn e darum geht, dass, die Bank Ihnen die zusammen gekaufte Wohnung nicht zugesteht, dann ist das richtig. Denn Ihr Ex ist auch Miteigentümer und wenn Sie die gesamte Wohnung haben wollen, muss er Ihnen entweder seinen Anteil verkaufen oder Sie leiten ein Verfahren beim Gericht um die Wohnung zu versteigern und werden nach der Auszahlung an die Bank den Resterlös teilen (Teilungsversteigerung).
Ich würde Ihnen empfehlen, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren. Er kann dann alle Unterlagen einsehen (Kaufverträge, Darlehensverträge) und Ihnen genau sagen, was am besteh vorzugehen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 05.10.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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