Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das einzigartige Prozedere für die Terminsvergabe in der Botschaft in Rabat führt darauf zurück, dass die Kapazitäten dort sehr knapp sind. Insbesondere wird während der 6 bis 9 monatigen Wartezeit auf Termin seitens der Botschaft nichts geprüft.
Die andere Sache ist, dass die Botschaft in Rabat erfahrungsgemäß taub bleibt, auch wenn sich ein Anwalt für den Betroffenen einsetzt. D. h. Viel Hoffnung dürfen Sie nicht haben.
Meiner Erfahrung nach empfiehlt sich in solchen Fällen 1. an die Botschaft zu schreiben, dass Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werden, wenn Sie Ihnen innerhalb von 2 Tagen keinen Termin mitteilen und 2. Wenn 1. Nichts bringt, tatsächlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Auswärtigen Amt einzureichen mit der Bitte um den sofortigen Termin und wenn 1 und 2 gescheitert sind, eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben, wobei das Verfahren dort auch paar Monate dauern würde.
Einige beantragen bei Botschaften anderer EU Länder ein Besuchervisum, allerdings kann hier später zu Problemen kommen, da meistens der Zweck der Einreise nicht gestimmt hat .
Wenn Sie weitere Vertretung wünschen, schreiben Sie mir direkt an zelinskij@online.de
Möglicherweise reagiert die Botschaft auf ein Anwaltsschreiben schneller.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen