Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und des Einsatzes im Rahmen des hier Leistbaren, verbindlich wie folgt beantworten:
Eine solche Konstellation ist heutzutage nichts außergewöhnliches. Es gibt dafür natürlich dann auch Regeln.
Im Arbeitsvertrag selbst lässt sich schon mal die Anwendung des materiellen Arbeitsrechts regeln. So bietet sich hier an deutsches Arbeitsrecht zu vereinbaren. Macht das der Arbeitgeber nicht, so ist sicher das englische Recht, zumal - noch - mit EU Abkommen besser als wenn US Recht vereinbart wird.
Deutsches Recht ist im Hinblick auf das gesetzliche Urlaubsrechtund auch Teil-Zeit und Befristungsgesetz in Deutschland sicherlich vorteilhafter als das US amerikanische Recht. aber sicher auch besser als das britische Recht. Elternzeit zu nehmen nach deutschem Recht, kann man auch versuchen sich in den Arbeitsvertrag explizit reinschreiben zu lassen. zumal ihre Frau ja hier in Deutschland auch lebt und nicht nur arbeitet. Ob Elterngeld dann vom deutschen Staat gezahlt wird, dass müssten Sie bei den Behörden aber extra mal klären, ob das schon der Wohnsitz ausreicht, im Falle der Fälle
Wenn von Deutschland aus gearbeitet wird, dann gilt auch deutsches Sozialrecht, also KV, RV, AV. etc.
sind hier zu zahlen. Erkundigen sie sich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl dann. Die kennen sich gut aus damit.
Auch in Deutschland ist dann nach dem Wohnsitzprinzip die Lohnsteuer abzuführen. Ihr Arbeitgeber sollte diese Abgaben ihnen erstatten, denn er muss ja keine in UK oder US abführen dann. Das sollte im Arbeitsvertrag stehen.
Eine eigene Betriebsstätte im Sinne des Einkommenssteuerrecht hätte oder wäre ihre Frau in dieser Konstellation als abhängig Beschäftigte nicht. Es wird keine Gewerbesteuer o.ä. anfallen.
Bestehen die Engländer auf britisches Recht oder gar US Recht in Bezug auf Urlaub, etc.., dann wird man das akzeptieren müssen. Da ist eine Rechtswahl zulässig.
Wie der Brexit sich auf die Sozialabgaben aber auswirkt, dass kann niemand in Zukunft heute wissen, etwa eine doppelte Abgabenpflicht. Solange die Briten noch in der EU sind, haben sie sich aber an das Wohnsitzlandprinzip bezüglich der Abgaben zu halten und können nicht selbst welche erheben, wenn doch wäre das unzulässig. Nach dem Brexit ist stand heute, alles offen.....
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen