Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für ein Mietverhältnis wird kein schriftlicher Mietvertrag benötigt, es gilt das, was vereinbart wurde, also auch mündlich. Es kann hier lediglich zu Beweisproblemen kommen, daher hält man in der Regel Vereinbarungen schriftlich fest. Der Mieter ist dann, wenn Sie die Höhe des Mietzinses vereinbart haben, zur Zahlung dessen verpflichtet. Zahlt er nicht, können Sie dies ganz normal anmahnen und ggf. des Mietverhältnis kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen