Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie müssen die Besichtigung durch den Vermieter und seinen Rechtsanwalt akzeptieren. Die weitere Person müssen Sie nur akzeptieren, wenn Sie Ihnen namentlich und mit ihrer Funktion für die Besichtigung benannt wird (einen Handwerker z. B., der mit der Mängelbeseitigung beauftragt werden wird).
Sie sollten bei der Besichtigung einen Zeugen hinzuziehen (Nachbar, Freund, Bekannter). Außerdem sollten Sie während der Besichtigung nicht verhandeln und nichts unterschreiben.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 13.08.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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