Sehr geehrte Fragensteller,
im Ausgangspunkt ist der Rat "Gleichzeitig wurde ihm empfohlen, sich beim Arbeitsamt zu erkundigen, ob er bei eigener Kündigung mit einer Sperrfrist zu rechnen hat, oder ob er wegen seiner Krankheit, ( Atteste von Ärzten können vorgelegt werden ) keine Sperrfrist für Arbeitslosengeld auferlegt bekommt." sicher der sinnvollste, den man erteilen kann. Dies sollte man sich am besten schriftlich unter Vorlage des Abfindungsangebots vor einer Eigenkündigung klären.
Denn ohne wichtigen Grund kann man schon eine Sperre erhalten. Normalerweise wird es schwieriger, selber zu kündigen, wenn wie hier der Arbeitgeber kaum eine Kündigung erklären kann.
Zudem gilt:
Anzeichen für eine rechtswidrige Vereinbarung, die eine Sperrfrist bedingen kann, können eine deutlich über dem gesetzlichen Rahmen (§ 1 a Absatz 2 KSchG
) liegende Abfindung sein, faktische Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten oder die Nichteinhaltung von gesetzlichen Kündigungsfristen im Rahmen des Aufhebungsvertrages / der Eigenkündigung.
Ob das Angebot sinnvoll ist, wäre uU mit einem Rentenberater durchzurechnen. Denn schließlich führt ein vorzeitiges Ausscheiden möglicherweise auch zu einem Verlust von Rentenpunkten.
Mein Rat: schalten Sie einen Rentenberater ein und klären Sie zuvor eindeutig, ob eine Aufhebung hier bei der Arge durchlaufen würde.
MfG
RA Saeger
Hallo,
Ihre Antwort für meine vielen Fragen sind ein bisschen dürftig und das für das angebotene Geld.
Wir haben schon verstanden, dass wir ohne anwaltliche Hilfe keine genaue Position beziehen können.
Mein Mann hat Termin bei der VDK. 1x Nachfragen ist schon erlaubt, oder ?
Wie verhält es sich, wenn die Ehefrau verheirtat seit 36 Jahren, sich beruflich verändern möchte und dies in einem anderen Bundesland. Arbeitsplatz und Mietwohnung sind bereits sondiert. Meine Frau wird ab Januar
2020 einen neuen Job in Schleswig Holstein anfangen.
Frage kann ich bezüglich wegen Umzug meiner Frau zwecks beruflicher Veränderung, um eine Sperrfrist beim Arbeitsamt herumkommen ? Ich möchte mich nicht von meiner Frau trennen und wünsche auch keine Wochenendbeziehungen. Um der ehegemeinschaft nachzukommen, möchte ich mit nach Schleswig Holstein umziehen.
Sehr geehrte Fragensteller,
die Antwort entspricht der Sachverhaltsschilderung. Wie hoch ist die Abfindung? Welche gesundheitliche Beeinträchtigungen liegen vor? Usw.. Ist alles offen geblieben. Bedenken Sie bitte zudem, dass der Anwalt nicht die volle Summe erhält, um auch in dieser Hinsicht Irrtümern der Fragensteller vorzubeugen. Einen sehr großen Teil zahlen Sie an den Verwalter der Webseite und nicht an mich. Bedenken Sie auch, dass der vor mir zugeteilte Anwalt die Frage freigegeben hat. Möglicherweise hatte das ja seine Gründe.
Zur Sache selbst:
An sich haben sowohl Ihr Arbeitgeber als auch ich recht. Der Fall ist sehr heikel. Offenbar arbeitet man noch 25 Stunden die Woche. Insofern muss man auf "Kulanz" der Arbeitsagentur hoffen oder akribisch darlegen können, warum einen Kündigung z.B. trotzdem aus gesundheitlichen Gründen unabdingbar ist. An sich ist die Eigenkündigung nicht ratsam, weil es in der Regel eine Sperre provozieren würde. Besser ist regelmäßig eine Kündigung seitens des Arbeitgebers unter Abfindungsangebot.
Ein Umzug wegen Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft kann hingegen in Einzelfällen sehr gut eine Kündigung begründen wie auch eine Sperrfrist umgehen oder zumindest deutlich verkürzen!
Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger