Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Soweit die die geplante Einfriedung (Kette) auf Ihrem Grundstück befindet, kann Ihnen keiner verwehren, eine solche zu installieren. Sie müssen nur darauf achten, dass das Durfahrtsrecht des Nachbarn nicht beeinrächtigt wird. Hierzu reicht es aus, diesem einen Schlüssel auszuhändigen. Sie können aus Gründen der Sicherheit daher auch eine abschließbare Kette verwenden.
Wichtig ist nur, dass sich die Einfriedung ausschließlich auf Ihrem Grundstück befindet.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Diese Antwort ist vom 13.03.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Was können wir gegen das ständige Aushängen der Kette (oft mehrmals täglich ohne Bedarf)durch den Nachbarn tun? Wenn wir unterwegs sind, besteht ja dann ohne unser Wissen wieder keine Einfriedung.
Sie können Ihren Nachbarn schriftlich auffordern, das Aushängen zu unterlassen, da es eine Beeinträchtigung Ihres Eigentums darstellt. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, bliebe noch der Weg einer Unterlassungsklage. Hierzu sollten Sie zuvor einen Anwalt konsultieren.