Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Ausländerbehörde muss von Gesetzes wegen den Sprachstand Ihrer Ehefrau überprüfen. Sie hat in diesem Zusammenhang das Recht, Ihrer Ehefrau aufzugeben, sich einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen (44a.1.2.3 AufenthG-VwV). Dies kann Sie zu jedem Zeitpunkt verlangen. Es ist sicherlich nicht schädlich, die Ausländerbehörde um Beachtung Ihrer persönlichen Belange zu bitten. Ein Anspruch auf Vertagung des Einstufungstests bis Herbst dieses Jahres lässt sich dem Gesetz jedoch nicht entnehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)