Sehr geehrter Ratsuchender,
zu Ihren Fragen.
1.
Eine förmliche Zustellung ist im außergerichtlichen Inkassoverfahren noch nicht erforderlich.
2.
Sie müssen die Inkassokosten in Höhe der Gebühren eines Rechtsanwaltes bezahlen, wenn Sie sich vor der Beauftragung der Creditreform im Verzug befunden haben. Dies war im Zweifel der Fall, wenn Sie das Zahlungsziel der Rechnung überschritten haben.
3.
Klären Sie zunächst ab, ob die Rechnung bereits gezahlt ist. Lassen Sie dann der Creditreform einen Zahlungsnachweis zukommen. Das Gericht wurde nach Ihrer Schilderung noch gar nicht eingeschaltet.
4.
Rechtsgrundlage ist § 29 BDSG
. Gespeichert wird die Zahlungsverzögerung. Gelöscht werden die Daten am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung, es sei denn, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.
5.
Es entstehen zusätzliche Kosten, die voraussichtlich von Ihnen zu zahlen sind (ggfls. erhalten Sie aber Beratungshilfe). Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite ist unwahrscheinlich.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 04.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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