Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Sie können die Begriffe benutzt, auch ohne eine Ausbildung zu haben.
Das mag zwar verwunderlich klingen, liegt aber daran, dass diese Begriffe in Deutschland nicht gesetzlich geschützt und keine gesetzlichen Anforderungen an die Führung dieser Bezeichnungen geknüpft sind.
Aber Sie dürften eben keine therapeutischen Inhalte anbieten.
Schalten Sie Werbung, treten nach außen hin auf, müssen Sie aber alle Pflichten eines gewerblichen Anwenders einhalten.
Machen Sie das nicht, müssen Sie mit einer kostenintensiven Abmahnung rechnen.
Dabei unterstelle ich, dass Sie diese Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben wollen.
Auch wenn Sie derzeit es nur als Test nutzen wollen, dient es der gewerblichen Absicht, ohne dass es darauf ankommt, dass Sie derzeit noch keinen Gewinn erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle