Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Eine Rückabwicklung des Vertrages von Seiten des Verkäufers ist sicherlich nicht ohne Ihre Mitwirkung möglich.
Bei einem Sachmangel wie er hier bei Übergabe des Fahrzeuges vorgelegen haben muss, haben Sie nach dem Kaufrecht folgende gemäß § 437 BGB
Möglichkeiten und Ansprüche:
2.
- Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1
, 434
, 439 BGB
- Minderung
- Schadensersatz statt der Leistung,
3. Danach können Sie einen mangelfreien Kaufgegenstand verlangen. Dies hätte zur Folge, dass der Verkäufer den Mangel beseitigen muss und Ihnen dann ein mangelfreies Fahrzeug liefern muss.
Alternativ können Sie den Kaufpreis mindern.
Soweit der Verkäufer eine Nachbesserung und eine Minderung des Kaufpreises verweigert, besteht die Möglichkeit, dass Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Der Schaden kann hier darin liegen, dass Sie für den Erwerb eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeuges einen höheren Kaufpreis aufwenden müssen.
4. Soweit der Verkäufer jegliche Kooperation verweigert, empfehle ich einen Rechtsanwalt zur weiteren Abwicklung hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 11.04.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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