Sehr geehrter Fragesteller,
eine Reaktion sollten Sie schon abgeben, je nach Tathergang. Falls Sie nicht der Besteller gewesen sein ten, könnten Sie dies abstreiten und die Behörde müsste beweisen, dass es für Sie bestimmt war.
Hierfür sollte sich dann die Akte eingesehen werden, um den derzeitigen Ermittlungsstand zu erfahren. Ein Anwalt könnte Ihnen für eine Gebühr von 458,00 Euro dabei helfen.
Falls Sie der Besteller waren, dann könnten Sie argumentieren, dass Sie dies lediglich für den Eigengebrauch benutzen wollten (anhand der geringen Menge) und ein derartiges Einfuhrverbot nicht aus dem betreffenden Gesetz für Sie erkennbar war.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei dem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt