Gewährleistung für Verkauf Firmenfahrzeug GmbH (kein Händler) an andere Firma
14.02.2019 07:49
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Ich benötige keine umfangreiche Antwort, die Antwort muß nur eineindeutig sein.
Es reicht als Antwort jeweils ein ja/nein. Nur bei "ja" zu 1. und "nein" zu 2. bitte ich um eine geltende Formulierung und zahle auch mehr.
1. Gilt noch folgende Aussage vollumfänglich für den Verkauf eines Firmenfahrzeuges (kein Autohändler) an eine andere Firma ? Zitat "frag-einen-Anwalt" aus 2015:
"Nur wenn Ihre GmbH das Fahrzeug wiederum an ein Unternehmen verkauft, kann die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen werden."
2. Gilt also auch folgende Formulierung im Kaufvertrag: "gekauft wie gesehen und probegefahren, alle Reparaturrechnungen und Gutachten wurden eingesehen" ?
Alle Reparaturrechnungen und Gutachten werden tatsächlich vorgelegt, es ist nicht beabsichtigt einen bestehenden Mangel zu verschweigen.