Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das von Ihnen beschriebene Szenario ist so möglich.
Wichtig ist aber, dass Sie vor der Elternzeit kündigen. Während der Elternzeit ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit einzuhalten und dies wäre, wenn Sie in der Elternzeit kündigen bei einer gewünschten Beendigung zum 31.07.2019 nicht möglich. Wenn Sie aber -wie geplant- am 30.04.2019 kündigen, ist alles in Ordnung.
Wenn Sie den Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen können, dann wandelt sich der Urlaub in einen Urlaubsabgeltungsanspruch. Sie bekommen den Urlaub mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Sie sind nicht gezungen, den Urlaub vor der Beendigung komplett zu nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht