Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Sohn ist mit dem Hauptwohnsitz bei seiner Mutter gemeldet.
Solange er sich nicht entschieden hat, den Hauptwohnsitz zu ändern oder aber dauerhaft bei Ihnen zu bleiben, müssen Sie keinen Zweitwohnsitz anmelden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen