Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der erstmaligen Erteilung des Aufenthaltstitels wird dieser für einen bestimmten Zweck erteilt. Hier wäre der Zweck - das Studium an der Universität ... im Studiengang .... . Beim Abbruch des Studiums oder Studienwechsel kann der Zweck nicht mehr erreicht werden. Die behördlich Praxis sieht so aus, dass ein Studiumwechsel, auch an eine andere Universität binnen der ersten 18 Monaten unproblematisch ist. Danach müssen atypische Grunde vorliegen die den Wechsel rechtfertigen. Ich gehe davon aus, dass ihr Freund vorliegend ab dem Wintersemester 17/18 an der Universität immatrikuliert war. Gegenwärtig befinden wir uns im Wintersemester 18/19. Daher ist noch Zeit da, allerdings befindet er sich in Erklärungsnot.
Er sollte der Ausländerbehörde gegenüber eine schriftliche Erklärung geben weshalb noch kein anderes Studium aufgenommen wurde. In der Regel zieht die Ausländerbehörde nicht sofort den Aufenthaltstitel ein. Im Rahmen der persönlichen Vorsprache dort rate ich Ihnen dennoch die Karte mit der Geldbörse zuhause zu vergessen. Denn wenn die Karte erst einmal eingezogen ist, wird es schwierig diese zurück zu erlangen.
Solange er im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist, kann die Eheschließung angemeldet werden. Welche weiteren Unterlagen für die Eheschließung benötigt werden bitte ich Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt zu erfragen, da dies nach Standesamt und Herkunftsland unterschiedlich ist. Sollten Sie einen verbindlichen Eheschließungstermin vom Standesamt erhalten und der Aufenthaltstitels Ihres Freundes erloschen sein, so besteht die Möglichkeit der sog. Heiratsduldung.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 17.01.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Es ist also irrelevant, dass er nur zwei Semester studiert hat und seitdem an keiner Universität mehr eingeschrieben ist, insofern er es gut begründen kann?
Sehr geehrte Fragestellerin,
rechtlich ist es nicht irrelevant. Nach der Exmatrikulation kann der Zweck des erteilten Aufenthaltstitels nicht mehr erfüllt werden, weshalb die Aufenthaltserlaubnis rechtlich erlischt. Solange Ihr Freund aber im Besitz der Plastikkarte ist erweckt es zumindest den Anschein des legalen Aufenthaltes.
Die Stellungnahme an die Ausländerbehörde könnte folgende Punkte ansprechen:
- Unwissen über die Fristen der Neuanmeldung
- Unschlüssigkeit über einen anderen Studiengang
- die Behauptung er habe viele Vorlesungen in verschiedenen Studienfächern gehört (genau aufzählen) konnte sich aber bis dato für keinen Studiengang entscheiden
- die Mitteilung der Erscheinung das alsbald ein bestimmten Studienfach angefangen wird und die Vorlage der Bewerbungsunterlagen
- gesundheitliche Gebrechen.
Wie bereits erwähnt gehört es nicht zu der üblichen Praxis der Ausländerbehörden sofort die Karte einzuziehen und zur Ausreise aufzufordern. Dennoch sollten Sie die Karte verwahren und Maßnahmen im Hinblick auf die Vorbereitung der Ehe treffen. Die schnelle Möglichkeit besteht in Dänemark.
Ich hoffe Ihre Frage abschließend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Stadnik