Gerne zu Ihren Fragen:
An welche Fristen muss sich die Baubehörde halten und wie können wir bzw. Die Kita Leitung darauf einwirken dass die Baubehörde sich zu dem Antrag äußert?"
Antwort:
Starre Fristen sind insoweit nicht ersichtlich. Wohl aber haben Sie Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde sowohl dem Grunde nach (also ob dem Antrag auf Nutzungsänderung stattzugeben ist) und auch in welchem Zeitrahmen die Behörde den oder die Antragsteller bescheiden muss.
Der mündliche (oder schriftliche ?) Verweis auf andere Prioritäten begegnet mir zwar häufig in der Verwaltungspraxis ("Anträge werden nach Eingangsfolge und Kapazität bearbeitet"). Sie brauchen sich damit aber nicht abspeisen zu lassen.
Das (außergerichtliche) Mittel der Wahl ist dann zunächst eine förmliche, schriftliche „Sachstandsanfrage" und in Phase 2 Antrag auf Akteneinsicht in den Verwaltungsvorgang nebst Ankündigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der Sie dann Ihren Vortrag zur Sache verbinden können.
Gerichtlich wäre ein Eilverfahren zum zuständigen Verwaltungsgericht zu erwägen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen