Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch wenn hier aufgrund des Vorrangs der Abmahnung eine fristlose Kündigung nachrangig wäre, dürften die besonderen Umstände des Verhaltens der Mitarbeiterin grds. zwar hinreichend sein, um aufgrund des fehlenden Vertrauens eine sofortige Kündigung auszusprechen. Denn bei derartigen kurzen Beschäftigungsverhältnissen tritt das Erfordernis der Abmahnung in den Hintergrund. Allerdings hat die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Freistellung wegen des Kindes. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gelten fünf Arbeitstage als angemessen für die sogenannte "vorübergehende Verhinderung". Wenn sie sich nunmehr 10 Tage krank schreiben lässt und damit auch versucht den vollen Lohn zu erhalten, ist dies schlichtweg dreist. Nach meiner Auffassung ist eine Kündigung Rechtens.
Ich würde fristgerecht hilfsweise kündigen. Die Gefahren eines Prozesses sind marginal. Interessant wäre dabei noch kurz die Frage, ob die Mitarbeiterin beim zweiten Sachverhaltskomplex denn ein Attest einreichte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen