Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
In strafrechtlicher und Ordnungswidrigkeiten- rechtlicher Hinsicht brauchen Sie nichts mehr zu befürchten.
Die Führerscheinstelle ist allerdings eine davon unabhängige Behörde, die die Fahreignung nach der Fahrerlaubnis Verordnung prüft. Sie ist nicht an die anderen Entscheidungen gebunden.
Da Sie jedoch unter dem Grenzwert von 1,0 ng liegen, ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Führerscheinstelle meldet. Sollte dies der Fall sein, so beachten Sie unbedingt die im Bescheid angegebenen Fristen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin