Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich könnten Sie zwar die erbrechtliche Verteilung durch ein Testament regeln. Hier empfehle ich Ihnen aber dringend einen Anwalt hinzuziehen.
Erst einmal müsste in Ihrer Situation nämlich geprüft werden, ob nicht schon Testamente bestehen, welche ggf. beachtet werden müssen.
Für eine umfassende Bewertung Ihrer Wünsche und der enormen wirtschaftlichen Bedeutung müssen alle Fakten bekannt sein, dies ist nur durch eine vor Ort Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt zu leisten.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt