Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Maßgeblich ist, wer zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Schwester Eigentümer des Fahrzeugs war.
Das Eigentum geht mit "Einigung und Übergabe" auf den Erwerber über. Waren Sie sich also einig, dass das Fahrzeug Ihnen zu Eigentum gehören sollte, so bestehen keinerlei rechtliche Probleme. Wann Sie eine Anmeldung des KFZ vorgenommen haben ist nicht von Bedeutung.
Sie stellen sich also im Streitfall auf den Standpunkt, dass das KFZ Ihnen gehört. Damit gehört dieses nicht zur Erbmasse, so dass die Erben keine Rechte an dem Fahrzeug geltend machen können.
Gesetzlicher Erbe 1. Ordnung ist der Sohn Ihrer Schwester, also Ihr Neffe. Sollte dieser ausschlagen, so wären die Eltern und ggf. Sie als gesetzlicher Erbe berufen.
Es bleibt also erst einmal abzuwarten, wer das Erbe tatsächlich antritt und ob dieser Erbe Ansprüche an dem Fahrzeug geltend macht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen