Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Der Wortlaut der Grunddienstbarkeit ist eindeutig: Es dürfen keine Anpflanzungen vorgenommen werden, die eine Höhe von 1m übersteigen.
Das bedeutet auch, dass die Bahn vom Eigentümer des Grundstücks den Rückschnitt entsprechend verlangen kann oder eben selbst durchführen. Hierfür könnten vom Eigentümer sogar Kosten verlangt werden.
Es handelt sich nicht lediglich um eine Art Recht das Grundstück zum Zwecke der Reinigung zu betreten. Wenn nur das gemeint wäre, dann wäre es entsprechend so formuliert.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin