Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Eine sichere Aussage, zu welchen Strafen Sie genau verurteilt worden sind, kann nicht ohne nähere Hintergründe etwa zu Vorstrafen und den Einzelheiten der Tat gemacht werden. Es ist aber davon auszugehen, dass Sie wegen des Fahrens mit Cannabis zu zwischen 30- 60 Tagessätzen verurteilt worden sind. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sicher auch zu mehr. Es steht zu vermuten, dass es über 90 Tagessätze war. Sie sollten hier bei den Gerichten, die Sie verurteilt haben, schriftlich eine Zweitschrift des Urteils anfordern. Wenn Sie einen Anwalt hatten, so erhalten Sie auch von diesem nochmals Kopien.
Erst dann kann man auch verbindlich feststellen, wann genau hier eine Löschung aus dem BZR erfolgt.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass frühestens nach 5 Jahren eine Löschung möglich ist. Bei einer wiederholten Auffälligkeit allerdings können auch Löschungsfristen von 10 Jahren oder gar 15 Jahren Anwendung finden. Auch ist zu beachten, dass neue Eintragungen die Löschung bereits vorhandener Einträge verhindern, die Fristen werden nicht einzeln berechnet.
Sie können nur persönlich (nicht über einen Anwalt oder sonstigen Bevollmächtigten) ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Das geht schriftlich oder online. Allerdings müssen Sie eine Bestätigung des potentiellen Arbeitgebers vorlegen, dass dieser ein solches Führungszeugnis verlangt.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin