Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Die wohl erste Frage ist die, ob jede von uns sich bei ihrem Finanzamt anmelden muss, oder ich die GbR hier in Hessen für uns beide anmelden kann?
Die Anmeldung beim Finanzamt ist am Ort der Geschäftsleitung vorzunehmen, also dort von wo aus die GbR verwaltet und geführt wird, wo sie ein Büro unterhält oder sonstige Geschäftsräume.
Wird die GbR an beiden Orten geführt und verwaltet, so wäre die auch an beiden Orten beim Finanzamt anzumelden.
2. Die zweite wäre, können wir schon ein gemeinsames Konto eröffnen, obwohl wir noch nicht beim Finanzamt gemeldet sind, damit die Agentur ihr Geld erhält?
Das ist kein Problem, sie können der GbR mit dem Gesellschaftsvertrag ein Konto eröffnen. Dieses läuft auf "... und ... GbR".
3. Die dritte Frage in diesem Zusammenhang ist, ob der Kontoname der Name der GbR sein muss?
Die Firma der GbR, also der Name, besteht immer aus den Namen der Gesellschaftern und dem Zusatz "GbR". Ein Konto der GbR sollte daher auch sinnvollerweise diese Firma tragen.
Sie können die Agentur aber auch von einem anderen Konto bezahlen, die GbR gibt es schon, selbst ohne schriftlichen Vertrag. Da Sie zwei sich dazu entschlossen haben eine GbR zu gründen und jetzt schon Handlungen für die GbR ausführen.
Die Rechnung sollte auf die GbR ausgestellt werden, die Zahlung kann dieser später zugeordnet werden, dies jedenfalls dann, wenn einer der Gesellschafter der GbR zahlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen