Sehr geehrter Fragesteller,
Guten Abend! Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst kann ich nach Ihrer Schilderung keinen Fahrfehler ihrerseits erkennen. Selbst wenn es diesen gäbe, wäre natürlich weitere Gewalt oder dergleichen gegen sie nicht gerechtfertigt.
Soweit ihre Schilderung stimmt, dass Sie nur gewaltfrei auf den anderen Beteiligten zugegangen wären, hat dieser sie unzweifelhaft mittels Gewalt (einwirkend auf den Kopf) bedroht bzw. den Angriff sogar vollzogen. Demnach ist eine Abwehrhandlung in Bezug auf eine mögliche Sachbeschädigung natürlich gerechtfertigt, § 32 StGB
.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich, ob der Beteiligte bei einer etwaigen Strafanzeige bei der Wahrheit bleibt. Sollte Sie deswegen ein Anhörungsbogen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erreichen, dann gilt es ruhigen Kopf zu bewahren und einen Strafverteidiger mit Ihrem lösbaren Problem betrauen. Natürlich, das ist klar, können Sie sehr gerne auf meine Dienste zurückkommen, Ich agiere bundesweit.
Aber vielleicht war es ja auch nur die übliche Wut im Straßenverkehr und der Hitzkopf lässt es auf sich beruhen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 16.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Erstmal vielen Dank für Ihr Antwort und diese auch noch so schnell
Sie würden mir also eher raten, ab zu warten und wenn etwas von Polizei oder Gericht kommt einen Anwalt auf zu suchen oder nunmehr Sie mit ins Boot zu nehmen
Wie würde dies denn dann mit den Kosten aussehen?
Da ich keine Rechtschutz habe
Ich gehe nun einfach mal davon aus, das der Lieferwagenfahrer das anders schilderte und durch den Zeugen im Auto dies schon so sagt wie er meinte
Ich habe da ja keinen Zeugen, da mir die Situation zu doof war und ich gefahren bin
Im nachhinein ist man immer schlauer .... nächstes mal besser anfahren lassen
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Nochmal einen guten Abend!
Ich würde definitiv ein ruhiges Abwarten empfehlen. Sollte da etwas auf Sie zukommen, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. De Kosten hängen ein wenig vom genauen Ablauf ab. Ein erster Anruf im Fall eines Falles wäre inkludiert.. Im Ermittlungsverfahren kommen ca. 500 Euro an Kosten zusammen. Dennoch rate ich dringend dazu, lieber frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um effektiv arbeiten zu
können.
Danke für die sehr angenehme Bewertung und die freundliche Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen Hellmann,RA