Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 08.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können die Anteile am Grundstück frei vereinbart werden. Da jede Übertragung Kosten verursacht, wäre es sinnvoll, bei der Übertragung von Ihrer Mutter gleich eine Beteiligung Ihres Partners zu veranlassen.
Darüber hinaus kann vereinbart werden, dass er bei einer Trennung seinen Anteil zu bestimmten Konditionen an Sie überträgt.
Da es sich um Grundstücksübertragungen bzw. entsprechende Verpflichtungen handelt, muss ein solcher Vertrag notariell beurkundet werden.
Ob eine Teilung des Grundstücks mit der Folge, dass getrennte Grundbücher angelegt werden, möglich ist, ist ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht möglich. Hier sind insbesondere Abstandsregeln und der Zugang zur öffentlichen Straße maßgeblich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Rückfrage vom Fragesteller
09.05.2018 | 20:14
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Eine Frage dazu hätte ich noch. Wenn ich meinen Partner jetzt ins Grundbuch mit eintragen lasse und er 25% bekommt und wir uns trennen sollten, wie wird sein Anteil dann berechnet?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
09.05.2018 | 20:22
Sehr geehrte Fragestellerin
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sein Anteil beträgt dann 25 % wie im Grundbuch eingetragen. Maßgelblich ist der Verkehrswert. Wenn Sie sich trennen sollten, muss der Verkehrswert ermittelt werden und Sie können sich dann darauf einigen, dass er 25 % dieses Betrages erhält, wenn er Ihnen seinen Anteil überträgt.
Sie können auch jetzt schon festlegen, dass er Ihnen bei der Trennung für einen bestimmten Betrag seinen Anteil überträgt. Problematisch ist nur, dass der Trennungszeitpunkt und die Wertentwicklung kaum vorhersehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
09.05.2018 | 20:22
Sehr geehrte Fragestellerin
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sein Anteil beträgt dann 25 % wie im Grundbuch eingetragen. Maßgelblich ist der Verkehrswert. Wenn Sie sich trennen sollten, muss der Verkehrswert ermittelt werden und Sie können sich dann darauf einigen, dass er 25 % dieses Betrages erhält, wenn er Ihnen seinen Anteil überträgt.
Sie können auch jetzt schon festlegen, dass er Ihnen bei der Trennung für einen bestimmten Betrag seinen Anteil überträgt. Problematisch ist nur, dass der Trennungszeitpunkt und die Wertentwicklung kaum vorhersehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel