Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Zeugnist entspricht nach Ihren Ausführungen prinzipiell einmal den formellen Anforderungen (mit Ausnahme der fehlenden Schlussformel).
Die Beurteilung des AN wird sehr knapp gehalten und enthält somit schon einen negativen Beigeschmack. U. a. wird nichts zum Umgang mit Mitarbeitern, Vorgesetzen und Kunden erwähnt. Die knappen Ausführungen Zeugen von wenig Interesse Ihres AG an einer positiven Bewertung.
Folgende Sätze sind zwischen der Note 2-3 zu beurteilen:
"Herr X bearbeitete die ihm übertragenen Aufgaben mit großer Sachkenntnis, viel Engagement und Fleiß. Er verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe und konnte sich in die ihm gestellten Aufgaben rasch einarbeiten."
Der Satz "Er war in der Lage, die Arbeitsergebnisse zügig fertigzustellen und die Lösungen strukturiert darzustellen." erschließt sich mir nicht. Wenn dies eine Ihrer Aufgaben war, kann dies jedoch auch mit 2-3 beurteilt werden.
Dieser Satz ist negativ zu werten (3-4):
"Wir haben den Eindruck gewonnen, dass Herr X als [Berufsbezeichnung] sehr erfolgreich in seinem Beruf arbeiten wird.". Er implementiert, dass Sie bei Ihrem aktuellen AG nicht erfolgreich gearbeitet haben.
"Wir wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft das Allerbeste."
Auch letzterer Satz ist negativ mit der Note 3-4 zu werten.
Anspruch auf eine positive Schluss- und Dankesformel besteht nach Entscheidung des BAG vom 11.12.2012 (Az.: 9 AZR 227/11
) nicht.
Insgesamt dürfte damit Ihr Zeugnis in den Notenbereich um 3 rücken.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 06.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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