Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Grundsätzlich können Sie zivilrechtliche Ansprüche, zu denen auch die Herausgabe von Sachen gehört, nicht über Strafanzeigen durchsetzen; der einzig sinnvolle und zielführende Weg ist eine Klage auf Herausgabe des Motors.
Angesichts des Wertes des Motors von rund 200.- € hält sich das finanzielle Risiko in Grenzen.
Sie sollten daher beim zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Klage einreichen, bei der Sie den herauszugebenden Motor so genau beschreiben müssen, dass ein Gerichtsvollzieher ihn nur an Hand des Urteilstenors eindeutig identifizieren kann, am besten also, falls bekannt, die Motornummer einsetzen.
Ein anderes Vorgehen gibt es leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
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