Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingedenk ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich keinen wirksamen Vertragsschluss in der Vergangenheit erkennen. Die vorläufige Deckung führt ohne neuen Antrag, den sie offenbar nicht gestellt haben, zu keiner wirksamen Antragsannahme durch den Versicherer. Ggf. Hat der Sachbearbeiter dies anders verstanden und deswegen einen Bertrag bejaht - auch um Ihnen die Schadenfreiheit der letzten Jahre zu sichern.
Hilfsweise wäre natürlich ein Widerruf nach §8 VVG
möglich. Soweit tatsächlich kein Antrag und keine Belehrung damals Vorlagen, was ich nein Hdi durchaus für möglich erachte. Ein Widerruf wegen Fernabsatzes ist nicht möglich bei Abschluss einer Versicherung.
Ggf. Sollten Sie beim VR nachfragen, wann und wie Sie einen Vertrag geschlossen haben sollen - was angesichts der Auskünfte dort fraglich sein dürfte.
Allerdings gebe ich wegen der schadensfreien Jahre sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Frage zurück, ob Sie das wirklich so machen möchten? Stattdessen könnte das Problem so zumindest formal elegant gelöst sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.04.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen dank für die ausführliche Antwort!
Also beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann es keine Mißverstänsdnisse gegeben haben. Nach der Auskunft, dass dort kein Vertrag vorlag, war das Gespräch beendet. Also kann es auch nicht so verstanden worden sein, dass ich das nachträglich wolle. Von daher kam der neue Vertrag absolut unaufgefordert.
Die Schadensfreiheits Klasse ist mir eigentlich relativ egal, da der jetzige Versicherer auch so deutlich günstiger ist.
Ich bin einfach nur nicht gewillt und in der Lage die Rechnung von weit über 1000€ zu bezahlen, für die ich keine Leistung bekommen habe, und auch wohl nicht bekommen hätte.
Die Frage die ich mir jetzt noch stelle ist nur:
Welche, negativen Folgen mir durch ein ablehnen des Vertrags entstehen könnten.
Ich denke Sie meinten hier Fahren ohne Versicherungsschutz. Einen gültigen Führerschein besitze ich. Das wäre ja das einzige was mir an zu lasten wäre.
Würde das an die Ämter weitergeleitet und könnte/würde ich nachträglich dafür belangt werden? Da der alte Wagen ja abgemeldet ist, und der neue normal versichert ist, dürfte der nachweiß nachträglich ja unmöglich sein.
Danke für die Nachfrage. Natürlich - Sie haben völlig Recht. Es geht um Fahren ohne den notwendigen Versicherungsschutz. Die Tat verjährt 3 Jahre nach Beendigung der Tat. Tatsächlich dürfte ein Nachweis insofern fraglich sein.
Ich würde auf den Standpunkt stehen, dass schlichtweg niemals ein Vertrag geschlossen wurde. Der Inhalt des Telefonats bleibt das Restrisiko bzgl. des genannten Fahrens. Ich denke angesichts des Datenschutzes dürfte eine Meldung zudem ausscheiden.
Fragen Sie nach, woher der Vertrag kommen soll bzw. lehnen sie es ab. Erwähnen Sie kein Telefonat.
Wenn die Antwort unbefriedigend ausfällt, kontaktieren Sie mich bitte. E-Mail genügt.
Mit freundlichen Grüßen