Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, erhalten Sie Nachricht darüber.
Mit dem Arbeitgeber macht es Sinn zu sprechen, wenn der Sachverhalt zur Anzeige gebracht worden ist und ein Ermittlungsverfahren anhängig gemacht wurde. Es muss also erst ein Verfahren vorliegen, über das man sprechen kann.
Wenn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, macht es Sinn, sich über eine Strategie zu unterhalten. Die kann darin liegen, sich umfassend zum Sachverhalt zu äußern oder auch gar nicht. Eventuell macht es auch nur Sinn, dass sich der Rechtsanwalt mit einer Stellungnahme ausschließlich juristisch meldet. Das kann aber erst sagen, wenn man die Ermittlungsakte eingesehen hat. Die gibt es aber erst, wenn es ein Ermittlungsverfahren gibt.
Es gilt jetzt erst einmal Ruhe zu bewahren und das weitere Verfahren abzuwarten. Es kommt nämlich auch darauf an, welches strafbare Verhalten Ihnen vorgeworfen wird, wie man das weitere Vorgehen plant. Aktuell vermag ich mir nicht vorstellen zu können, welches Verhalten bei dem Sachverhalt strafbar gewesen sein soll.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen