Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es wird zunächst kein Rechtsanwalt benötigt, da die Angelegenheit zivilrechtlich von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen wird. Ich gehe davon aus, dass Sie der Pflicht zur unverzüglichen Information dieser Versicherung bereits nachgekommen sind. Ein Rechtsanwalt wird nur benötigt für den Fall, dass Sie der Ansicht sind, dass die Haftpflichtversicherung die Angelegenheit nicht ordnungsgemäß bearbeitet, wovon idR nicht auszugehen ist.
Da Sie nach eigenen Angaben den Unfall verursacht haben, wird möglicherweise noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ob es Sinn macht, einen Anwalt diesbzgl. zu beauftragen, hängt von der Sanktion und den sich daraus ergebenen Nachteilen hängt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen