Lieber Fragesteller,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Vorhaben. In der GmbH hat auch der 5 Prozent Gesellschafter ein Stimmrecht. Es gilt aber bei der Beschlussfassung das Mehrheitsprinzip, bei dem regelmäßig die einfache Mehrheit über viele Dinge entscheidet; hier könnte der Freund, der mit 5 Prozent einsteigen will, nicht viel ausrichten. Auch könnte er mit 5 Prozent nicht die Beschlüsse verhindern, für die die qualifizierte Mehrheit festgelegt ist (zB bei Satzungsänderungen, wo es der Mehrheit von 3/4 bedarf. Bzgl der Gestaltung des Gesellschaftervertrages lassen Sie uns gerne über die Kanzleiadresse sprechen. Ich stelle Ihnen gerne eine passende Satzung für die GmbH zur Verfügung, organisiere alles für Sie für den Notartermin und kann die aufkommenden Einzelfragen gerne mit Ihnen abklären. Schreiben Sie mir gerne über lars.maritzen@commari.de. Freue mich wieder von Ihnen zu hören.
Beste Grüße
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Diese Antwort ist vom 17.03.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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