Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Die Tatsache, dass Ihr Man meint, mit dem Steuerbescheid 2006 günstiger zu kommen, entbindet ihn selbstverständlich nicht von der Verpflichtung, Trennungsunterhalt zu bezahlen. Eine Aussetzung der Zahlung, nur weil er nicht im Stande ist, für ihn (vermeintlich) günstigere Nachweise vorzulegen, ist daher keinesfalls akzeptabel. Es ist schon die Frage, warum die Kapitalerträge in 2006 auf einmal viel niedriger sein sollten, als in 2005. Falls er Geld ins Ausland verschoben hat, um sein Einkommen zu reduzieren und deshalb weniger Unterhalt bezahlen zu müssen, wäre ggf. sogar über die Anrechnung fiktiver Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzudenken. In jedem Fall muss er aber ja Nacheise haben, wenn er die Steuererklärung bereits eingereicht hat, diese könnte er ja einstweilen vorlegen, so dass auf dieser Basis ohne weiteres eine Berechnung durchgeführt werden könnte.
Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Zugewinnausgleich haben, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Der Vermögensstamm, den Ihr Mann bereits mit in die Ehe gebracht hat, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich, wohl aber die Wertsteigerung während der Ehe. Hier sollte Ihr Mann ebenfalls zur Auskunft aufgefordert werden, damit etwaige Ansprüche berechnet werden können.
Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin