Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bitte teilen Sie uns eben kurz mit, warum Sie kein Kindergeld für das Kind bekommen - wegen Alter des Kindes oder wegen des Wohnsitzes in Irland.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 07.03.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Tochter ist 11 Jahre alt.bin von 6 Jahren hier gezogen.wusste damals nicht von Kinderfreibetrag und sowas.Im Finanzamt vor paar Jahren haben sie mir nicht weiter geholfen.Bin selbst aus Estland
Danke
Danke für Ihre weiteren Informationen.
Sie könnten den Kindesunterhalt unter den Umständen nach §33a EStG
(außergewöhnliche Belastung) ggf. steuerlich absetzen, wenn das Kind im Ausland lebt.
Dabei wäre zu prüfen ob ein Anspruch auf einen Kinder- bzw. Betreuungsfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG
oder auf Kindergeld besteht.
Voraussetzung für den Erhalt des Kinderfreibetrages ist, dass Sie selbst im Veranlagungsjahr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sind. Hiervon gehe ich nach Ihren Angaben aus.
Der Wohnsitz des Kindes ist dabei grds. unerheblich; allerdings kann sich dieser auf die Höhe der gewährten Freibeträge auswirken. In Abhängigkeit von den Lebenshaltungskosten im Wohnsitz-/Aufenthaltsland kann der Freibetrag um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt werden. Maßgebend ist hier die Ländergruppeneinteilung, die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben wird.
Für Irland gilt, dass es aktuell der Ländergruppe I zugeordnet ist und mithin KEINE Kürzung des Freibetrags erfolgt.
Eine konkrete Antwort ist hier nicht möglich, da unzählige Fragen nachzubearbeiten wären.
Sie sollten daher in Ihrem konkreten Fall einen Steuerberater/Rechtsanwalt einschalten, damit es alles rechtmäßig überprüft werden kann und ggf. eine Korrektur erfolgen kann und Sie entweder den Freibetrag erhalten oder den Unterhalt absetzen können.
Gerne helfen wir weiter. Schreiben Sie uns gerne eine Email.