Steuerberater verlangt rückwirkend mehr Geld für Buchführung
04.02.2018 21:50 |
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe im vergangenen Jahr mit einem Steuerberater zusammengearbeitet, der zunächst die Buchführung und Kontierung für unser neu gegründetes Unternehmen machen sollte. Wir hatten mündlich ein Honorar von 59,- Euro ausgemacht.
Ich verlauf des Jahres hat sich in der Buchführung herausgestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen mir und der Sachbearbeiterin extrem unzufrieden stellend war, sie entweder oft krank war oder mir einfach kein ausreichendes Feedback um die Qualität meiner Buchhaltung anpassen zu können gegeben hat. Es sind folgende Probleme aufgetreten: Es fehlten diverse Positionen in der Buchhaltung oder konnten nicht zugeordnet werden. Manches war doppelt abgegeben. Das wurde mir erst im letzten Quartal mitgeteilt und dementsprechend konnte ich erst dann nach einer Lösung suchen. Ich habe dann die Arbeit mit einem Online Buchführungstool vorgeschlagen, welches das fehlen von Belegen sofort ersichtlich macht.
In unserem letzten Gespräch sagte mir mein Steuerberater, dass er künftig 150 Euro für die Buchführung verlangen müsse. Soweit so gut. Jetzt habe ich allerdings von ein paar Tagen mehrere Rechnungen von Ihm erhalten in denen er Rückwirkend für 2017 die vereinbarten 59,- auf 150 Euro hochgestuft hatte. Das ist fast das dreifache und steht in keiner Relation zum Umsatz. Auch hatte wir das nie so vereinbart.
Die Frage ist nun, was ich tun kann um dem zu widersprechen? Natürlich werde ich den Steuerberater zur Rede stellen. Ich würde nur gerne wissen, was ich in dem Fall für Möglichkeiten habe um entsprechend zu argumentieren.