Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben gegenüber dem Schadensverursacher einen Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes des Handys. Der Anspruch ergibt sich unter anderem aus § 823 ff. BGB
.
Sofern der Schadensverursacher nicht zahlt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Schaden gerichtlich geltend zu machen. Die Gerichtskosten betragen 105,00 Euro. Die Rechtsanwaltsgebühren ca. 140,00 Euro. Die von Ihnen angegebenen 420,00 Euro würden bereits die Kosten eines gegnerischen Anwaltes beinhalten. Sofern Sie den Prozess gewinnen und dies dürfte bei Ihrer Schilderung ohne Zweifel sein, muss die Gegenseite (der Schadensverursacher) die gesamten Kosten des Prozesses tragen. Sie müssen allerdings unbedingt darauf achten, dass Sie nur den Zeitwert des Handys geltend machen.
Einen Direktanspruch gegen die Versicherung (Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers) haben Sie nicht. Daher müssen Sie den Schadensverursacher selbst verklagen.
Ich empfehle Ihnen, diesen vor einem Prozess schriftlich durch einen Rechtsanwalt zur Zahlung unter Fristsetzung aufzufordern. Erst nach Ablauf dieser Frist ist eine Klage geboten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 02.10.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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