Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die gewillikürte Erbfolge geht der gesetzlichen Erbfolge vor gem. § 1937 BGB
. Da sie nichts von einem Testament oder Erbvertrag schreiben kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwnwendung. Hier greift dementsprechend das Verwandtenerbrecht gem. §§ 1924 ff. BGB
. Die Frau hat Erben erster Ordnung. Ihre beiden Kinder sind als Abkömmlinge Erben gem. § 1924 BGB
. Die beiden Brüder sind ausgeschlossen, da ein Vorrang der vohergehenden Ordnung besteht gem. § 1930 BGB
. Der Mann hat nur Erben der zweiten Ordnung. In diesem Fall die zwei Schwestern. Wenn die Neffen Kinder der beiden Schwestern sind, gehen sie leer aus und nur die beiden Schwestern erben. Das Ehegattenerbrecht ist bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hingegen nicht anwendbar.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich
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Diese Antwort ist vom 20.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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